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Fault Lies & Faultlines(2007-09-24) ![]() weitere Werke von Katastrophe | Songliste
1: Life (Feat. Shaggy Manatee and Ruby Valentine)
2: Break Down
3: Diamond Rings
4: Drop a Line (Feat. Ruby Valentine)
5: Drunk (Interlude)
6: Read Me
7: Last Laugh
8: No Fun
9: Dig Up (Feat. Pointfivefag)
10: Out to Dinner (Interlude)
11: Bad Mood (Feat. Cindy Wonderful, Aggracyst and JB...
12: Oh No
13: Easy and Nice (Feat. Ruby Valentine)
14: Fake Meat
15: All Wrong |
Katastrophe.Eine Katastrophe (altgriechisch ÎșαÏαÏÏÏÎżÏÎź, Kompositum aus katĂĄ â âherab-â, ânieder-â und strĂ©phein âwendenâ, also eigentlich âWendung zum Niedergangâ) ist ein entscheidendes, folgenschweres UnglĂŒcksereignis. In versicherungsrechtlicher Sicht ist sie nach bundesdeutschem VerstĂ€ndnis ein Schadensereignis, welches deutlich ĂŒber die AusmaĂe von Schadensereignissen des tĂ€glichen Lebens hinaus geht und dabei Leben und Gesundheit zahlreicher Menschen, erhebliche Sachwerte oder die lebensnotwendigen VersorgungsmaĂnahmen fĂŒr die Bevölkerung erheblich gefĂ€hrdet oder einschrĂ€nkt. Der soziale Zustand âKatastropheâ wird subjektiv empfunden und kommunikativ verbreitet. Er kann von einem persönlichen Notfall, örtlichen SchadenfĂ€llen (Desaster, disaster) bis zu einer groĂflĂ€chigen Zerstörung von Leben, Infrastruktur und Hilfsmöglichkeiten eines ganzen Lebensraumes, sogar bis zum Untergang ganzer Gesellschaften reichen. Im Bereich der Exekutive ist die Katastrophenabwehr eine Aufgabe des Katastrophenschutzes. Deutschland Feststellung der KatastropheDas - hier exemplarisch fĂŒr 16 Landes-Katastrophenschutzgesetze angefĂŒhrte - Bayerische Katastrophenschutzgesetz definiert die âKatastropheâ wie folgt: âEine Katastrophe im Sinne dieses Gesetzes ist ein Geschehen, bei dem Leben oder Gesundheit einer Vielzahl von Menschen oder die natĂŒrlichen Lebensgrundlagen oder bedeutende Sachwerte in ungewöhnlichem AusmaĂ gefĂ€hrdet oder geschĂ€digt werden und die Gefahr nur abgewehrt ... werden kann, wenn unter Leitung der Katastrophenschutzbehörde die ... KrĂ€fte zusammenwirkenâ. Die Feststellung jener Lage, welche als Katastrophe zu bezeichnen ist, obliegt den LĂ€ndern. Die hier getroffenen LĂ€nderregelungen Ă€hneln sich stark. âDie Katastrophenschutzbehörde stellt das Vorliegen und das Ende einer Katastrophe festâ (BayKSG, Art 4), wobei dies idR die Kreisverwaltungsbehörde ist. Sie kann auch durch das Land selbst festgestellt werden. Diese Entscheidung ist nicht ausschlieĂlich von der objektiven Tatsachenfeststellung abhĂ€ngig. Insbesondere fallen der KatS-Behörde, also der Kommune oder dem Stadtstaat durch die Feststellung der Katastrophe erhebliche Kosten zu, insbesondere die der eingesetzten KatS-Einheiten des Bundes wie auch der Hilfsorganisationen (DRK; THW). Dieses fĂŒhrt zu erheblicher ZurĂŒckhaltung der Hauptverwaltungsbeamten (OB, Landrat) bei der Feststellung. Getreu dem Motto âEine Katastrophe tritt nicht ein â sie wird festgestelltâ. Es gibt demnach keine scharf umrissene Schwelle, ab der ein Ereignis zur Katastrophe wird. RĂ€umliche Ausdehnung der Katastrophe, EinsatzleitungWird in einem Landkreis (oder einer kreisfreien Stadt) die Katastrophe festgestellt, so gilt sie fĂŒr den ganzen Landkreis. Erstreckt sie sich auf mehrere Landkreise, so kann das Landes-Innenministerium einen fĂŒr die Einsatzleitung zustĂ€ndigen Landkreis benennen oder aber selbst die Einsatzleitung ĂŒbernehmen. Unterhalb der dennoch sprachgebrĂ€ulichen âKatastrophenschwelleâ spricht man vom âGroĂschadenereignisâ oder auch der âGroĂschadenlageâ. Diese wird hinsichtlich der Verletzten durch die MANV-Stufen (s.ebd.) kategorisiert, wodurch unter Anderem den anfordernden FĂŒhrungskrĂ€ften die EinschĂ€tzung ihres Bedarfes zur BewĂ€ltigung der Lage erleichtert wird. Der Ăbergang zur Katastrophe bedarf, wie oben erwĂ€hnt, keines expilziten Ă€uĂeren Ereignisses, sondern ausschlieĂlich der Feststellung des Hauptverwaltungsbeamten. Der Katastrophenschutz (LĂ€ndersache) ist von dem Zivilschutz (Bundesaufgabe) grundsĂ€tzlich zu unterscheiden. ĂsterreichIn Ăsterreich kann bei den oben beschriebenen VerĂ€nderungen ein bestimmtes Gebiet zum Katastrophengebiet werden. Je nach Ausdehnung kann ein BĂŒrgermeister, Bezirkshauptmann oder Landeshauptmann die Katastrophe ausrufen. Die Katastrophenschutzgesetzgebung obliegt den einzelnen BundeslĂ€ndern. Damit treten bestimmte Notstandsgesetze in Kraft um die Auswirkungen leichter und unbĂŒrokratischer in den Griff zu bekommen. Wenn Personen durch eine Katastrophe im Ausland betroffen sind, so zĂ€hlt die Hilfe zu den Aufgaben des AuĂenministeriums. In erster Linie ist die BekĂ€mpfung von Katastrophen Aufgabe der Feuerwehr mit den organisierten Katastrophenhilfsdiensten und den Rettungsorganisationen. Aber auch das Bundesheer kann zu Assistenzhilfsleistungen herangezogen werden. USAIn den USA ist zentral die Federal Emergency Management Agency (FEMA) zustĂ€ndig. Andere LĂ€nderFast alle Staaten haben gegen Katastrophen fĂŒr den Katastrophenschutz zustĂ€ndige Organisationen, zumindest rudimentĂ€r. Arme LĂ€nder oder LĂ€nder mit instabilen politischen VerhĂ€ltnissen sind beim Eintritt einer Katastrophe oft auf Hilfe durch andere Staaten sowie internationale nichtstaatliche Institutionen und Organisationen wie beispielsweise die Internationale Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung angewiesen. Vereinte NationenSiehe: UN-Nothilfekoordinator Eingetretene oder drohende Katastrophen, pragmatisch aufgezĂ€hlt, wĂ€ren: Nuklear... Mehr in der Wikipedia |
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